Geschäftsbedingungen für die Ausbildung des Hundezentrum Esslingen

Stand: 01.01.2024

1. Geltung der Bedingungen

    1.1. Die Leistungen und Angebote des Hundezentrum Esslingen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

    1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart     werden. Spätestens mit Beginn der ersten Ausbildungseinheit gelten diese Bedingungen als angenommen.

    2. Anmeldung, Angebot und Vertragsschluss

    2.1. Die Angebote des Hundezentrum Esslingen sind freibleibend und unverbindlich. Die wöchentlichen Ausbildungszeiten können bei Bedarf geändert     werden.

    2.2. Der Kunde ist vier Wochen an seine Anmeldung zu einer Ausbildung beim Hundezentrum Esslingen gebunden. Sollten sich weniger als fünf     Kunden zu einer Ausbildungsgruppe anmelden, kann das Hundezentrum Esslingen die entsprechende Ausbildung absagen.

    2.3. Annahmeerklärungen, vor allem von Anmeldungen sowie sonstiger Angebote von Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung des     Hundezentrum Esslingen in Schrift- oder Textform.

3. Zahlung und Preise

    3.1. Rechnungen des Hundezentrum Esslingen sind ab Rechnungsdatum sofort zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn das     Hundezentrum Esslingen über den Betrag verfügen kann.

    3.2. Das Hundezentrum Esslingen kann Zahlung per Vorkasse verlangen.

    3.3. Das Hundezentrum Esslingen berechnet 1,50 € pro gefahrenen Kilometer ab ihrem Betriebssitz bei Anreise zum Kunden.

    3.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist das Hundezentrum Esslingen berechtigt,

        3.4.1. vom Vertrag zurückzutreten oder

        3.4.2. von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind         dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch das Hundezentrum         Esslingen ist zulässig.

    3.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur     Zurückbehaltung ist der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

    3.6. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

4. Teilnahmevoraussetzungen an der Ausbildung

    4.1. Es dürfen nur gesunde Hunde teilnehmen, die über den allgemein anerkannten Impfschutz, insbesondere gegen Tollwut, Hepatitis C,     Leptospirose, Parvovirose, Staupe und Zwingerhusten verfügen. Der Kunde hat auf Verlangen den Impfpass des Hundes oder eine entsprechende     veterinärärztliche Bescheinigung vorzulegen.

    4.2. Jeder Hund muss haftpflichtversichert sein. Die Versicherungssumme muss mindestens 1.500.000 € betragen. Der Kunde hat auf Verlangen die     Versicherungspolice vorzulegen.

    4.3. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Ausbildungseinheit/ Tagesstätte/ Pension das Hundezentrum Esslingen über aktuelle Erkrankungen     Parasitenbefall, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes zu informieren.

    4.4. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.

    5. Durchführung der Ausbildung

    5.1. Jeder Hund muss im Falle von Ausbildungsgruppen zur gemeinsamen Ausbildung mit anderen Hunden geeignet sein. Die Zusammensetzung von     Ausbildungsgruppen liegt ausschließlich im Ermessen des Hundezentrum Esslingen.

    5.2. Die Ausbildungseinheiten können bei besonders ungeeignetem Wetter wie Platzregen, Hagel, Sturm oder hohem Schnee abgesagt werden. Bei     Absage fest vereinbarter

    Ausbildungseinheiten durch das Hundezentrum Esslingen werden die Ausbildungseinheiten nachgeholt oder anteilig erstattet.

    5.3. Der Ort der Durchführung der Ausbildung wird dem Kunden vor der jeweiligen Ausbildungseinheit mitgeteilt.

    5.4. Das Hundezentrum Esslingen garantiert nicht, dass die Ausbildung erfolgreich ist, da der Erfolg nicht zuletzt vom Kunden abhängt.

6. Absage des Kunden

    6.1. Der Kunde ist zur Zahlung der vollen Kursgebühr auch bei vorzeitiger Beendigung der bestellten Ausbildung verpflichtet, es sei denn, er weist     einen wichtigen Grund für die vorzeitige Beendigung nach. In diesem Falle erfolgt eine anteilige Erstattung.

    6.2. Sagt der Kunde eine ausschließlich für ihn durchzuführende einzelne Ausbildungseinheit spätestens eine Woche vor Beginn aus wichtigem Grund     ab, wird diese Ausbildungseinheit ohne weitere Kosten nachgeholt. Wird eine einzelne Ausbildungseinheit vom Kunden nicht abgesagt oder verspätet     sich der Kunde, wird diese Ausbildungseinheit berechnet.

    7. Haftungsbeschränkung

    7.1. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für     Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von     Sachschäden gemäß § 823 BGB. Der Ausschluss gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz, sonstiger Produzentenhaftung oder in Fällen des     Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der     Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, zwingend gehaftet wird.

    7.2. Schadensersatzansprüche verjähren zwölf Monate ab Entstehung des Anspruches mit Ausnahme von Ansprüchen nach dem     Produkthaftungsgesetz, sonstiger Produzentenhaftung oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter     Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    7.3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

    7.4. Soweit der Schadensersatz gegenüber dem Hundezentrum Esslingen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die     persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Hundezentrum Esslingen

8. Sonstiges

    8.1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit dem Hundezentrum Esslingen geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer     Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Hundezentrum Esslingen.

    8.2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.


Geschäftsbedingungen Hundepension/ Hundetagesstätte

Stand: 01.01.2024


1. Geltungsbereich. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Unterbringung und Betreuung von Hunden zwischen dem Hundezentrum Esslingen, Limburgstraße 29, 73734 Esslingen und dessen Vertragspartner als Tierhalter bzw. Eigentümer („Eigentümer“) des vertragsgegenständlichen Hundes („Hund“). Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des zwischen dem Hundezentrum Esslingen und dem Eigentümer geschlossenen Vertrages.

2. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich die das Hundezentrum Esslingen den Hund für die vereinbarte Dauer des Aufenthaltes zu beherbergen, zu verpflegen und eine artgerechte und sachkundige Haltung des Hundes zu übernehmen. Gesetzliche Bestimmungen (Tierschutzgesetz und Nebenbestimmungen) sind vom Hundezentrum Esslingen einzuhalten. Die behördliche Erlaubnis nach §11 TierSchG wurde erteilt.

3. Benachrichtigungspflicht des Hundezentrums Esslingen. Der Halter oder ein in diesem Vertrag benannter Dritter („Vertreter“) wird während des Aufenthaltes des Hundes im Hundezentrum Esslingen insbesondere in folgenden Fällen unverzüglich telefonisch, schriftlich oder eine mittels anderer im Vertrag angegebener Kontaktdaten benachrichtigt: Bei dem Hund treten ansteckende Krankheiten, Parasitenbefall oder aggressives Verhalten auf. Oder der Hund zeigt das gewöhnliche Maß übersteigende Eingewöhnungsprobleme.

4. Der Hund muss bei der Aufnahme frei sein von ansteckenden Erkrankungen und Parasiten. Evtl. bestehende chronische Erkrankungen sowie deren Therapie sind bei der Buchung bekannt zu geben. Besonderheiten jeglicher Art, insbesondere Verhaltensauffälligkeiten, sind dem Hundezentrum Esslingen bei der Buchung mitzuteilen. Die Fragen bei der Aufnahme sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Änderungen am Verhalten sind dem Hundezentrum Esslingen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 

5. Die Aufnahme des Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Tierhalters. Die Haftung des Hundezentrums Esslingen für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Für sämtliche mitgebrachte Gegenstände übernimmt das Hundezentrum Esslingen keine Haftung.

6. Der Hundehalter versichert, dass der Hund derzeit in einer Hundehalterhaftpflichtversicherung versichert ist. Eine aktuelle Bestätigung seitens der Versicherung ist vor der Abgabe zu hinterlegen. Schäden an Einrichtungen und Gegenständen des Hundezentrum Esslingen, welche durch den Hund verursacht werden, sind bei der Abholung durch den Halter zu regulieren. Dieses gilt nur dann, wenn die Schäden das Maß der üblichen Abnutzung übersteigen. Für alle Schäden, die durch den Hund entstehen, haftet der Tierhalter, sofern sie nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vom Hundezentrum Esslingen zu verantworten sind. Der Tierhalter haftet für jegliche, durch seinen Hund während des Aufenthaltes verursachte Personen- und Sachschäden in vollem Umfang.

7. Der Hund muss zum Zeitpunkt der Aufnahme einen gültigen Impfschutz gegen folgende Krankheiten aufweisen: Tollwut, Leptospirose, Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Virushusten. Der gültige Impfpass ist während der Pensionszeit im Hundezentrum Esslingen zu hinterlegen. Bei Tagesbetreuungsgästen muss eine Kopie des jeweils aktuellen Impfausweises vor Abgabe des Hundes mitgebracht werden. Die Zulassungen der Impfstoffe sind zu beachten, es gelten die Herstellerangaben. Das Hundezentrum Esslingen ist berechtigt, die Aufnahme bei nicht aktuell gefordertem Impfschutz zu verweigern. Der Tierhalter ist dennoch zur Zahlung des dem Hundezentrum Esslingen entstandenen Verdienstausfalles verpflichtet, der pauschal mit 100 % berechnet wird.

8. Der Hundehalter versichert dass der Hund regelmäßig (mindestens 4 Mal im Jahr) entwurmt wird. Alternativ gilt auch ein schriftlicher Nachweis vom Tierarzt dass der Hund nach erfolgter Kotuntersuchung frei von Würmern und Parasiten ist. Das Hundezentrum Esslingen behält sich vor das Mitbringen einer Wurmkur zu verlangen um diese dem Hund im Hundezentrum Esslingen zu verabreichen.

9. Der Hundehalter versichert dass der Hund innerhalb der letzten 2 Wochen vor Unterbringung nicht läufig war und, zurück gerechnet auf die letzte Läufigkeit, während dem Aufenthalt nicht läufig werden kann.

10. Der Tierhalter räumt dem Hundezentrum Esslingen das Recht ein, den Hund bei Erkrankung oder Verletzung einem Tierarzt der Wahl des Hundezentrums Esslingen vorzustellen und ggf. behandeln zu lassen. Die Behandlungskosten sind in voller Höhe vom Halter selbst zu tragen ebenso die Kostenerstattung für das Hundezentrum Esslingen, pro gefahrener KM 1,50 €.

11. Sollte Der Hund trotz sorgfältigster Aufsicht abhanden kommen oder ableben, ist das Hundezentrum Esslingen nur bei grober Fahrlässigkeit haftbar.

12. Das Hundezentrum Esslingen haftet nicht für Schäden bzw. Kosten, die trotz Beachtung der gebotenen Sorgfalt aufgrund nicht vermeidbarer innerartlicher Auseinandersetzungen oder infolge der Deckung des Hundes aufgrund fehlerhafter Angaben/ Information des Halters entstehen.

13. Der Tierhalter verpflichtet sich, den Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach 10 Tagen einem Tierschutzverein nach Wahl des Hundezentrums Esslingen zugeleitet. Alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten trägt der Tierhalter. Unabhängig hiervon ist eine Notfalladresse anzugeben.

14. Der Pflegesatz ist für den Aufenthalt im Voraus zu entrichten. Um Missverständnisse zu vermeiden, machen wir darauf aufmerksam, dass Ankunftstag- und Abholtag mitberechnet werden, da auch an diesen Tagen eine optimale Betreuung für den Vierbeiner erfolgt. Sollte der Hund vorzeitig abgeholt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Pflegesatzes für die vereinbarte Zeit. Das Hundezentrum Esslingen behält sich vor, den Aufenthaltspreis schon vorab bei der Buchung in Rechnung zu stellen. Die Preisberechnung erfolgt jeweils nach den aktuell gültigen Preisen.

15. Der Aufenthaltsplatz kann nur mit schriftlicher Buchungsbestätigung von Seiten des Hundezentrum Esslingen reserviert werden. Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 28 Tage vor Aufnahme möglich. darunter sind 100 % zu zahlen. Stornierungen bedürfen der Schriftform und müssen vom Hundezentrum Esslingen schriftlich bestätigt worden sein, um als solche anerkannt zu werden. Mündliche Mitteilungen alleine haben keine Rechtsgültigkeit.

16. Recht des Hundezentrums Esslingen zur Kündigung des Vertrages. Das Hundezentrum Esslingen kann den Vertrag kündigen sofern aus einem der nachfolgenden Gründe eine Unterbringung und Betreuung des Hundes aus Sicht des Hundezentrum Esslingen nicht (mehr) möglich ist: Ansteckende Krankheiten, Parasitenbefall, nicht ausreichender Impfschutz, nicht ausreichende Wurmkur, Läufigkeit, aggressives oder sonstiges sozialschädliches Verhalten des Hundes gegenüber anderen Hunden oder Menschen, fehlender Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

17. Der Tierhalter haftet gegenüber dem Hundezentrum Esslingen sowie anderen Hundehaltern für verursachte Schäden und entstehende Kosten (z.B. Behandlung der übrigen Hunde, Desinfektion von Räumlichkeiten und Gelände des Hundezentrum Esslingen wenn der Hund entgegen der vom Halter erbrachten Nachweise und Informationen insbesondere an ansteckenden Erkrankungen, Parasitenbefall leidet, oder der genannte Impfschutz fehlt.

18. Der Tierhalter wird aufgrund der Unterbringung im Hundezentrum Esslingen nicht von der gesetzlichen Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB befreit.

19. Der Tierhalter versichert, dass er Eigentümer des Hundes ist.

20. Der Tierhalter erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung und Veröffentlichung der Film-/ bzw. Fotoaufnahmen des Hundes -gleich zu welchem Zweck. Der Tierbesitzer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung / Ansprüche.

21. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht des Geschäftssitzes.

22. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

23. Sollten einzelne Bestimmungen/Klauseln der AGB unwirksam sein, bleiben die restlichen Bestandteile der AGB hiervon unberührt.